Brandheisse News aus der PV-Welt. Präsentiert von PHIL.


 
 

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24 November 2010

Stromspeicherung

Allgemein
 

Im Rahmen der fünften International Renewable Energy Storage Conference (IRES) beraten 500 Fachleute aus 30 Ländern über die Speicherung von Strom und Wärme aus regenerativen Quellen.

Original-Pressemitteilung

(EUROSOLAR, 18.11.2010) – EUROSOLAR e.V. und der Weltrat für Erneuerbare Energien (WCRE) veranstalten am 22. bis 24. November 2010 die fünfte International Renewable Energy Storage Conference (IRES). 500 Experten aus dem In- und Ausland diskutieren im Konferenzzentrum des Seminaris CampusHotels in Berlin über die technischen Möglichkeiten und Entwicklungsfortschritte der Speicherung von Strom und Wärme aus regenerativen Energiequellen. Die Veranstaltung findet wie in den Vorjahren in Kooperation mit der EnergieAgentur.NRW statt.

Bei der diesjährigen IRES-Konferenz geht es unter anderem um den Speicherbedarf in regenerativen Energiesystemen, um ökonomische Aspekte und Betriebsmodelle für stationäre Speicher, die Vorstellung bereits realisierter Systeme sowie Photovoltaik-Speicher-Systeme. Referenten kommen unter anderem aus Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, der Schweiz, den Niederlanden, China, Japan und den USA.

„Die Bedeutung moderner Speicher für den Ausbau Erneuerbarer Energien ist nicht zu unterschätzen“, sagte Lothar Schneider, Geschäftsführer der EnergieAgentur.NRW. „Je mehr Speicher das Stromnetz unterstützen, desto geringer sind die Schwankungen – und desto stabiler ist der Preis. Das wiederum ist eine notwendige Voraussetzung, um sich die technische Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung leisten zu können“, erläuterte Schneider.

„Der Entwicklungsstand der verfügbaren Speichertechnologien ist schon weiter als vielfach angenommen. Ein Massenmarkt wird analog zur Entwicklung bei den Erneuerbaren Energien schnell zu leistungsfähigeren und kostengünstigeren Systemen führen“, erklärt Irm Pontenagel, Geschäftsführerin von EUROSOLAR.

EUROSOLAR und der Weltrat für Erneuerbare Energien (WCRE) hatten 2006 eine internationale Konferenzserie gestartet, die der Entwicklung des Speicherpotenzials und der Profilierung ihrer Anwendungen dient. Nach den Veranstaltungen in den Folgejahren findet nun die fünfte Konferenz dieser Reihe statt. Anmeldung und weitere Informationen über EUROSOLAR e.V. und die EnergieAgentur.NRW.

Quelle: EUROSOLAR e.V.

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16 November 2010

Wie lange funktioniert eine PV-Anlage?

Allgemein
 

„Derzeit geht man von einer Mindestlebensdauer von 25 Jahren aus Innerhalb dieser Zeit rechnet man lediglich mit einer Reparatur oder einem Tausch des Wechselrichters, nicht aber mit der Reparatur der Module. Dementsprechend sind heute Garantieleistungen von 25 Jahren auf mindestens 80 % der Modulleistung üblich.

Realistisch lässt sich jedoch von einer wesentlich längeren Lebensdauer ausgehen. Da eine Solarzelle weder verbraucht wird noch altert, ist der photovoltaisches Effekt zeitlich nicht begrenzt. Könnte man Witterungseinflüsse komplett abschirmen, besäße eine Solarzelle „das ewige Leben“. Das heute in der Installation einer PV-Anlage üblicherweise verwendeten Materialien wie Glas, Kupfer, Aluminium und Edelstahl haben ihre ausreichende Beständigkeit unter härtesten Umweltbedingungen seit vielen Jahrzehnten bewiesen.“

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Quelle: Photovoltaik für Profis  Antony, Dürschner, Remmers

12 November 2010

Steuerregeln

Allgemein
 

Steuern sparen als Stromunternehmer

“Die Betreiber einer Solaranlage profitieren von Steuervorteilen, weil Sie als gewerbliche Stromproduzenten gelten. Sie bekommen die Mehrwertsteuer für Ihre Anlage zurück und sparen am Anfang Einkommenssteuern durch hohe Sonderabschreibungen.

Die Umsatzsteuer

Mit einem Umsatz unter  17 500 Euro im Jahr gelten Anlagenbetreiber als Kleinunternehmer, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Doch es lohnt sich, auf diese Privileg zu verzichten: Wenn sie eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, erhalten sie für Ihre Anlage gezahlte Umsatzsteuer zurück. Hat die Anlage 17 850 Euro gekostet, erstattet das Finanzamt 2 850 Euro zurück. Zudem zahlt es die Umsatzsteuer für Wartungs- und Reparaturkosten zurück.

Verzichten Anlagenbetreiber  auf die Steuerbefreiung, müssen sie zwar für die Vergütung vom Netzbetreiber Umsatzsteuern abführen. Die Steuer stellen sie aber zuvor dem Netzbetreiber in Rechnung und leiten sie nur weiter.

Eine Besonderheit gilt für die Umsatzsteuer auf selbstgenutzten Strom. Das Finanzamt rechnet so, als hätte der Eigentümer den selbstverbrauchten Strom an den Netzbetreiber verkauft. Der Eigenverbrauch gilt als Rücklieferung  an den Eigentümer.

Im Jahr der Inbetriebnahme der Anlage und im Folgejahr fordert das Finanzamt die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich, danach alle drei Monate.

Die Einkommenssteuer

In der Einkommenserklärung müssen Hauseigentümer den Gewinn oder Verlust aus ihrem Betrieb ermitteln. Gewinne sind zu versteuern. Verluste können sie mit anderen Einkünften verrechnen und dadurch Steuern sparen. Bei Betriebseinnahmen unter 17 500 Euro im Jahr reicht eine formlose Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben.

Einnahmen sind vom Netzbetreiber gezahlte Vergütung und Umsatzsteuer sowie die vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer. Bei selbstgenutztem Strom zählen auch die ersparten Stromkosten dazu. Dafür ist der Tarif des Energieversorgers maßgebend.

Betriebsausgaben sind Versicherungsbeiträge, Reparatur-, Wartungs- und Finanzierungskosten. Dazu kommt die Abschreibung.

Die Abschreibung

Bertreiber einer Photovoltaik-Anlage können die Anschaffungskosten 20 Jahre lang abschreiben. Sie können zwischen zwei Varianten wählen. Die lineare Abschreibung beträgt jährlich 5 % der Anschaffungskosten. Entscheiden sie sich für die degressive  Abschreibung, erkennt das Finanzamt jährlich 12,5 % des rechnerischen Restwertes der Anlage an. Die Abschreibungen sind dann in den ersten sieben bis acht Jahren höher, danach geringer als bei linearer Abschreibung.

Im Jahr der Anschaffung erkennt das Finanzamt außerdem eine Sonderabschreibung von 20 % der Anschaffungskosten. Die Sonderabschreibung kann auch beliebig auf die ersten fünf Jahre verteilt werden.

Vor allem in den ersten Jahren führen Abschreibungen und Zinsen oft zu steuerlichen Verlusten, die das zu versteuernde Einkommen senken. Eine Steuerbelastung tritt erst später ein, wenn der Eigentümer mit der Anlage steuerliche Überschüsse erwirtschaftet.”

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Quelle: Finanztest

03 November 2010

Berechnung der Einspeisevergütung

Allgemein
 

Aus zahlreichen Gesprächen erfuhren wir, dass die Berechnung der Einspeisevergütung sich als sehr problematisch darstellt. In vielen Fällen kam es zu falschen Berechnungen aber auch zum falschen Verständnis. Kommen die nach Leistung gestaffelten Sätze zur Anwendung, erfolgt die Vergütung anteilig: Die Vergütung richtet sich nach dem Jahr der Inbetriebnahme und bleibt über 20 Jahre konstant.

„Phil“ ist in der Lage aus der Anlagengröße und dem Errichtungsdatum (Inbetriebnahme ) die richtige Einspeisevergütung zu ermitteln. Ob nun nach gestaffelten Sätzen oder Leistungen, „Phil“ errechnet Ihnen die korrekte Einspeisevergütung.

Von den vorher von Ihnen eingegebenen Daten (Inbetriebnahme und der errechneten Anlagengröße) ermittelt „Phil“ automatisch die Einspeisevergütung.

Durch die Staffelung und die anteilige Vergütung kommt es zu einem Durchschnittswert. „Phil“ zeigt Ihnen den errechneten Wert unter „Einspeisevergütung (EUR. /kWh)“ an.

Beispiele an verschiedenen Größen von Dachanlagen:

bis       30 kW

bis       100 kW

bis       1000 kW (1 MW)

ab        1000 kW (1 MW)


( EEG ab 01.10.2010)

17 kW PV-Anlage

17 kW entsprechen 100 % (erste Staffelung bis zu einer Anlagengröße von 30 kW)

100 % entsprechen einer Einspeisevergütung z. Z. von  0,3303 €/ kWh

100 kW PV-Anlage

Staffelung:

30 kW entsprechen 30 %  (erste Staffelung bis 30 kW)

70 kW entsprechen 70 %           (zweite Staffelung bis 100 kW)

Formel:

30 kW * 0, 3303 € = 9,909 €

70 kW * 0, 3142 € = 21, 99 €

9,909 € + 21.99 € = 31, 90€

31, 90 € / 100 kWh = 0,319 € /kWh

Ergebnis:

Die Einspeisevergütung für die 100 kW-Anlage hat einen Ertragswert von durchschnittlich 0,319 €/ kWh.

111 kW PV-Anlage

Staffelung:

30,00 kW        entsprechen     27,03 % (erste Staffelung bis 30 kW)

70,00 kW        entsprechen     63,06 % (zweite Staffelung bis 100 kW)

11,00 kW        entsprechen       9,91 % (dritte Staffelung ab 100 kW)

Formel:

30 kW * 0,3303 € = 9,909 €

70 kW * 0,3142 € = 21,99 €

11 kW * 0,2973 € = 3,270 €

9,909 € + 21, 99 € + 3,270 € = 35,169 €

35,169 € / 111 kW = 0, 3168 €/ kWh

Ergebnis:

Die Einspeisevergütung für die 111 kW-Anlage hat einen Durchschnittswert von  0,319 €/ kWh.

Zu beachten sind auftretende Rundungsdifferenzen.

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