Berechnung der Einspeisevergütung
AllgemeinAus zahlreichen Gesprächen erfuhren wir, dass die Berechnung der Einspeisevergütung sich als sehr problematisch darstellt. In vielen Fällen kam es zu falschen Berechnungen aber auch zum falschen Verständnis. Kommen die nach Leistung gestaffelten Sätze zur Anwendung, erfolgt die Vergütung anteilig: Die Vergütung richtet sich nach dem Jahr der Inbetriebnahme und bleibt über 20 Jahre konstant.
„Phil“ ist in der Lage aus der Anlagengröße und dem Errichtungsdatum (Inbetriebnahme ) die richtige Einspeisevergütung zu ermitteln. Ob nun nach gestaffelten Sätzen oder Leistungen, „Phil“ errechnet Ihnen die korrekte Einspeisevergütung.
Von den vorher von Ihnen eingegebenen Daten (Inbetriebnahme und der errechneten Anlagengröße) ermittelt „Phil“ automatisch die Einspeisevergütung.
Durch die Staffelung und die anteilige Vergütung kommt es zu einem Durchschnittswert. „Phil“ zeigt Ihnen den errechneten Wert unter „Einspeisevergütung (EUR. /kWh)“ an.
Beispiele an verschiedenen Größen von Dachanlagen:
bis 30 kW
bis 100 kW
bis 1000 kW (1 MW)
ab 1000 kW (1 MW)
( EEG ab 01.10.2010)
17 kW PV-Anlage
17 kW entsprechen 100 % (erste Staffelung bis zu einer Anlagengröße von 30 kW)
100 % entsprechen einer Einspeisevergütung z. Z. von 0,3303 €/ kWh
100 kW PV-Anlage
Staffelung:
30 kW entsprechen 30 % (erste Staffelung bis 30 kW)
70 kW entsprechen 70 % (zweite Staffelung bis 100 kW)
Formel:
30 kW * 0, 3303 € = 9,909 €
70 kW * 0, 3142 € = 21, 99 €
9,909 € + 21.99 € = 31, 90€
31, 90 € / 100 kWh = 0,319 € /kWh
Ergebnis:
Die Einspeisevergütung für die 100 kW-Anlage hat einen Ertragswert von durchschnittlich 0,319 €/ kWh.
111 kW PV-Anlage
Staffelung:
30,00 kW entsprechen 27,03 % (erste Staffelung bis 30 kW)
70,00 kW entsprechen 63,06 % (zweite Staffelung bis 100 kW)
11,00 kW entsprechen 9,91 % (dritte Staffelung ab 100 kW)
Formel:
30 kW * 0,3303 € = 9,909 €
70 kW * 0,3142 € = 21,99 €
11 kW * 0,2973 € = 3,270 €
9,909 € + 21, 99 € + 3,270 € = 35,169 €
35,169 € / 111 kW = 0, 3168 €/ kWh
Ergebnis:
Die Einspeisevergütung für die 111 kW-Anlage hat einen Durchschnittswert von 0,319 €/ kWh.
Zu beachten sind auftretende Rundungsdifferenzen.
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